Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Ohana`s Kinderkleiderböre Steiner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ohana`s Kinderkleiderbörse Steiner 

Adresse: 
 

1. Ohana`s Kinderkleiderbörse verkauft ihre Second-Hand-Ware aus eigener Hand und in Stellvertretung.


 2. Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde  folgendes:

  • Die Preisegestaltung und Rabattierung wird durch die Börse vorgenommen. Kommission, 30% für Sie, 70% für Ohana`s.
  • Artikel mit Verkaufswert bis 2.-  werden ausschliesslich als Spende angenommen und der Erlös geht an die Ohana`s Kinderkleiderböse.

Die Auszahlungen erfolgen nur direkt an den Inhaber des Kundenkontos und nur mit Vorweisen eines gültigen, amtlichen Ausweises (z. B. ID, Führerschein).

Die Ohana`s Kinderkleiderbörse nutzt bei Bedarf eigene bzw. weitere Online-Verkaufskanäle (z.B. ebay, Ricardo , Facebook), um die Ware zu verkaufen. Dies ändert am Eigenanteil nichts.

3. Die Auszahlung an den Kunden ist während den Öffnungszeiten und ausschliesslich am Standort der Ohana`s Kinderkleiderböse  möglich. Bei der Auszahlung des Guthabens handelt es sich um eine Holschuld seitens des Gläubigers. Dies bitte vorgängig per Mail oder Telefon ankündigen und einen Termin vereinbaren. 

4. Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung. Der Kunde hat bei Anfrage ein Auskunftsrecht über die Höhe seines Guthabens. Der Kunde kann auch jederzeit Online sein Ladenguthaben abfragen. 

5. Für alle in den Verkauf genommenen Artikeln wird jede Haftung durch die Ohana`s Kinderkleiderböse abgelehnt. Die Ohana`s Kinderkleiderböse haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der gelieferten Ware. Für die zum Kauf angenommene Ware wird keine Versicherung (Diebstahl, Feuer usw.) abgeschlossen.

6. Es besteht kein Recht des Kunden auf Rückgabe der von ihm zum Verkauf gelieferten Ware.

7. Artikel, die während der Sommer- oder Wintersaison – jedoch mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten – nicht verkauft wurden, können ohne Rücksprache aus dem Verkauf genommen werden. Mit der Aussortierung durch die Ohana`s Kinderkleiderböse erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit diesen Artikeln. Die nicht verkaufte Ware wird von Ohana`s Kinderkleiderböse an ein Hilfswerk gespendet. Die Ohana`s Kinderkleiderböse behält sich zudem das Recht vor, bestimmte Artikel einzulagern und in der folgenden Saison erneut anzubieten.

8. Gemäss schweizerischem Obligationenrecht Art. 128 Abs. 3 kann der Kunde nach Ablauf einer fünfjährigen Verjährungsfrist keine Forderung auf Ausbezahlung seines Guthabens mehr geltend machen.

 

Artikelannahme:

1. Wir nehmen nur Ware in sauberem, zusammengelegtem, vollständigem und unbeschädigtem Zustand zum Verkauf an.

2. Defekte, unsaubere oder für den Verkauf unzureichende Artikel werden aussortiert und ohne Benachrichtigung des Kunden entsorgt oder an ein Hilfswerk gespendet.

3. Die Ware kann zu folgenden Zeiten geliefert werden:

  •     Frühlings und Sommer - Kleidung nehmen wir ab Dezember an.
  •     Herbst und Winter – Kleidung nehmen wir ab Juni an. 

Annahmezeiten: Während den Öffnungszeiten, ausser Samstags.

Erkundige dich im Laden bei uns persönlich oder telefonisch. Oder halte Dich auf der Homepage, Sozialen Medien auf dem Laufenden. Mit der Übergabe der Verkaufsartikel an die Ohana`s Kinderkleiderböse anerkennt der Kunde diese Bestimmungen.

 

Änderungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Ohana`s Kinderkleiderbörse jederzeit geändert werden.

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